Informationen für Autorinnen und Autoren zur KI-Nutzung
Ihre Vorteile
Beck-Noxtua ist für Juristinnen und Juristen eine umso effektivere Arbeitsumgebung, je mehr Autorinnen und Autoren sich mit ihren Inhalten vollumfänglich einbringen. Ihnen bieten wir die folgenden Vorteile:
Faire Vergütung ab dem ersten Euro
Autorinnen und Autoren sind ab dem ersten Euro in der vertraglich festgelegten Höhe an den Umsätzen beteiligt, die wir mit dem Vertrieb von Beck-Noxtua erzielen. Wir planen konkret sogar einen erhöhten Honorarsatz von 15 % aus diesen Umsätzen, da wir – unabhängig von seiner rechtlichen Einordnung – das KI-Training mit Autoreninhalten zusätzlich vergüten wollen. In den Genuss dieses erhöhten Honorarsatzes kommen alle Autorinnen und Autoren, deren Inhalte zum Training unserer Sprachmodelle eingesetzt werden dürfen.
Gesteigerte Sichtbarkeit
Über Beck-Noxtua erhöhen unsere Autorinnen und Autoren signifikant ihre Sichtbarkeit und Reichweite. Denn unsere KI-Arbeitsumgebung stellt sicher – insbesondere durch explizite Quellenangaben mit Werk- und künftig auch mit Autorenabbildungen (auf Wunsch) –, dass die Urheberinnen und Urheber der Texte immer transparent kenntlich sind.
Stärkung von Wissenschaft und Lehre
Wir möchten dazu beitragen, dass die Arbeit unserer Autorinnen und Autoren noch stärker in Forschung, Lehre und Studium genutzt wird. Deshalb werden wir nicht nur unser beck-online-Angebot für Hochschulen erweitern, sondern auch Kooperationen zur Präsentation und Nutzung unserer KI-Produkte, auch von Beck-Noxtua, weiter ausbauen.
Wir freuen uns darauf, zusammen mit unseren Autorinnen und Autoren ein neues Kapitel aufzuschlagen und gemeinsam mit unseren KI-Anwendungen wertvolle Produkte für den Rechtsmarkt zu etablieren – von denen nicht nur die Praxis, sondern auch die Wissenschaft profitieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter KI-Vertragsergaenzungen@beck.de zur Verfügung.
FAQ
In den nachfolgenden FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Rahmen der Nutzung von Werken für unsere KI-Anwendungen.
Warum machen wir das?
Gesamtpolitische Einordnung (Formulierung steht noch aus)
Welche Vorgaben gelten für den Einsatz von KI bei der Manuskripterstellung?
Bei der Manuskripterstellung bezweckt der Verlag keineswegs eine pauschale Untersagung jeglichen Einsatzes von KI. So ist es unbedenklich, wenn Sie KI-Anwendungen als vorbereitende Hilfsmittel im Arbeitsprozess (z.B. zum Entwurf einer Gliederung) oder in Form einer KI-basierten Rechtschreib- und Grammatikprüfung einsetzen. Wichtig ist jedoch, dass der konkret abgelieferte Text vollständig durch eine natürliche Person formuliert und geschaffen wird, und dass dieser Text Schöpfungshöhe aufweist. Schließlich genießen – jedenfalls nach aktuellem Rechtsstand – automatisch generierte Formulierungen keinen Urheber- oder Leistungsschutz.
Ferner ist es für uns von entscheidender Bedeutung, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte in frei zugängliche Sprachmodelle gelangen, wo sie ohne Vergütung für das Training verwendet werden. Dies gefährdet nicht nur Ihre Interessen, sondern auch die des Verlages. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Betreiber der Sprachmodelle durch ihre AGBs Rechte an Ihren Inhalten verschaffen.
Wie profitieren Autorinnen und Autoren von der KI-gestützten Erschließung ihrer Werke?
Die Einführung künstlicher Intelligenz verändert die juristische Recherche und damit auch die Erschließung von Fachliteratur. Für Sie als Autorin oder Autor hat das jedoch keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihre Vergütung. Im Gegenteil:
KI-Anwendungen wie der beck-chat steigern die Attraktivität von beck-online insgesamt. Das wird zu höheren Umsätzen führen und damit insgesamt auch zu einem größeren Honorarvolumen.
Besonders profitieren davon Werke, die optimal für die KI erschlossen sind. Sie werden von der KI häufiger als Quelle angegeben und mit höherer Wahrscheinlichkeit geklickt, was einen höheren Honoraranteil zur Folge hat. Werke, die nicht oder nur eingeschränkt durch die KI erschlossen sind, profitieren – wenn überhaupt – in geringerem Maße.
Darüber hinaus entstehen derzeit neue Produkte wie die Rechts-KI Beck-Noxtua. Hier gilt: Faire Vergütung ab dem ersten Euro. Autorinnen und Autoren sind ab dem ersten Euro in der vertraglich festgelegten Höhe an den Umsätzen beteiligt, die wir mit dem Vertrieb von Beck-Noxtua erzielen. Wir planen konkret einen erhöhten Honorarsatz von 15 % aus diesen Umsätzen, da wir – unabhängig von seiner rechtlichen Einordnung – das KI-Training mit Autoreninhalten zusätzlich vergüten wollen. In den Genuss dieses erhöhten Honorarsatzes kommen alle Autorinnen und Autoren, deren Inhalte zum Training unserer Sprachmodelle eingesetzt werden dürfen.
Ist die Sichtbarkeit von Autorinnen und Autoren in den KI-basierten Anwendungen des Verlages gewährleistet?
In unseren KI-Anwendungen stellen wir sicher, dass Ihre Arbeit eine hohe Sichtbarkeit erhält. Dazu gehört beispielsweise bei allen Anwendungen die Anzeige von Quellen neben der KI-generierten Antwort. Bei der Rechts-KI Beck-Noxtua stellt die KI-Arbeitsumgebung sicher – insbesondere durch explizite Quellenangaben mit Werk- und künftig auch mit Autorenabbildungen (auf Wunsch) –, dass die Autorinnen und Autoren der Texte immer transparent kenntlich sind.
Wie gehe ich vor, wenn die angegebene Werkeliste in den postalisch versendeten Vertragsergänzungsschreiben nicht vollständig oder korrekt ist?
Wir haben einzelne Rückmeldungen erhalten, dass die angegebene Werkeliste in den postalisch versendeten Vertragsergänzungsschreiben nicht vollständig oder nicht korrekt sei. Wenn sich auch bei Ihnen ein Fehler eingeschlichen haben sollte, bitten wir Sie um Nachsicht. Gerne können Sie die Werkeliste händisch korrigieren oder ergänzen.
Warum erstreckt sich die Vertragsergänzung auch auf Altwerke und ältere Auflagen bereits ausgeschiedener Autorinnen und Autoren?
Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir mit der Künstlichen Intelligenz künftig auch auf Altwerke und ältere Auflagen ausgeschiedener Autorinnen und Autoren zurückgreifen. Die übersandte Vertragsergänzung soll sich daher bewusst auch auf derartige Altwerke erstrecken.
Ist die Unterzeichnung der Vertragsergänzung mit Wahrnehmungsverträgen der VG Wort vereinbar?
Um die Werke der Autorinnen und Autoren zu schützen und zu verhindern, dass diese Werke in frei zugängliche Sprachmodelle einfließen, hat der Verlag der von der VG Wort geplanten KI-Lizenz für unternehmensinterne Nutzungen, die fast immer auf dieser Art von Sprachmodellen basieren, widersprochen. Damit sind die Werke des Verlages von dieser KI-Lizenz ausgenommen, so dass die Autorinnen und Autoren ihre Wahrnehmungsverträge mit der VG Wort nicht verletzen, wenn sie unsere Vertragsergänzung unterzeichnen. Das entspricht auch der Rechtsauffassung der VG Wort, mit der wir uns abgestimmt haben.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Vertragsergänzung unterzeichnen möchte, ich das vom Verlag versendete Schreiben aber nicht mehr zur Hand habe?
Wenn Sie eine neue Fassung der Vertragsergänzung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an KI-Vertragsergaenzungen@beck.de.
Wie sind Autorinnen und Autoren davor geschützt, dass KI-Anwendungen des Verlages sinnentstellende Inhalte generieren?
Das Recht des Urhebers, eine Entstellung seines Werkes zu verbieten, ergibt sich aus § 14 UrhG. Die Originalquelle bleibt aber selbstverständlich unverändert und wird als Fundstelle angezeigt.
Wie schränkt der Verlag die übertragenen Nutzungsrechte gegenüber Dritten ein?
Die Nutzungsrechte und unzulässigen Nutzungen ergeben sich aus Ziff. 10 der AGB für beck-online. Weiterhin ist durch den Vorbehalt in Ziff. 3 der Vertragsergänzung zur KI-Nutzung eine Schutzfunktion enthalten. Es soll verhindert werden, dass die Inhalte der Autorinnen und Autoren durch Dritte illegal ausgelesen werden mit dem Ziel, damit an den Rechteinhabern vorbei Sprachmodelle anzutrainieren. Der Verlag macht seinerseits als Rechteinhaber von seinem Rechtevorbehalt Gebrauch und verhindert dadurch Text- und Data Mining durch Dritte.
